Für viele Paare bedeutet das erste Kind einen grossen Einschnitt in ihrem Leben. Dinge, die vorher ganz selbstverständlich waren, werden infrage gestellt. Zum Beispiel, wie sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung vereinbaren lassen. Dabei sind Väter und Mütter gleichermassen gefordert. Klar ist: Besteht eine attraktive Möglichkeit, die Kinder gut ausserhalb der Familie betreuen zu lassen, bestärkt dies beide Elternteile darin, erwerbstätig zu bleiben. Gemäss der Erhebung des Bundesamts für Statistik (BfS) über Erwerbs-, Haus- und Familienarbeit sind heute weit über 75 Prozent der Mütter erwerbstätig, bei den Vätern sind es sogar 89 Prozent oder mehr. Auffällig ist, dass die Teilzeitarbeit bei den Frauen immer noch klar überwiegt und dass der Anteil von erwerbstätigen Müttern mit dem Alter der Kinder zunimmt.
Welche Möglichkeiten bestehen im Kanton Aargau, die Kinder betreuen zu lassen? Natürlich gibt es verschiedenste Lösungen und jede Familie muss diejenige finden, die für sie passt. Während einige Eltern auf grosse Mithilfe von Grosseltern, Verwandten und nahestehenden Bekannten zählen können, welche die Betreuung oft kostenlos übernehmen, greifen andere auf Tagesfamilien, Krippen oder Kindertagesstätten (Kitas) zurück. Sind die Kinder einmal im Schulsystem integriert, gibt es in vielen Gemeinden Mittagstischtische und Betreuungsangebote während der schulischen Randstunden.
Am 1. August 2016 ist im Kanton Aargau das Kinderbetreuungsgesetz in Kraft getreten. Eine Übergangsbestimmung besagte, dass es spätestens bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 umgesetzt werden müsste. Das Gesetz verpflichtet die Gemeinden dazu, eine familienergänzende Betreuung für alle zugänglich zu machen. Ob dies mittels von der Gemeinde betriebenen Kindertagesstätten und Mittagstischen geschieht oder ob jemand beauftragt wird, dieses Angebot bereitzustellen, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Der Gemeinderat ist jedoch für die Festlegung und die Aufsicht der Qualitätsstandards zuständig. Wichtig ist: Die Eltern tragen die Kosten für die Betreuung selber. Dabei existieren in vielen Gemeinden Modelle, in denen die Beiträge nach Einkommen abgestuft sind. So sollen die Betreuungsangebote auch für Eltern mit geringeren Einkommen erschwinglich sein.
Zu unterscheiden sind Betreuungsangebote für Vorschul-Kinder und für Kinder ab dem Kindergarten-Alter – dieser ist im Kanton Aargau nämlich für alle obligatorisch. Für Kinder, die noch nicht in den Kindergarten oder zur Schule gehen, bieten sich Tagesfamilien oder Krippen bzw. Kitas an. Auch eine Nanny (dt. Tagesmutter), welche die Kinder zuhause betreut, ist eine Möglichkeit. Bei dieser Lösung sind die Kosten meist deutlich höher als für Tagesfamilien oder Krippen, dafür ist die Flexibilität grösser. Bei der Anstellung einer Nanny sind die Eltern die Arbeitgeber, das heisst, sie sind auch dafür verantwortlich, dass Versicherungen und Sozialbeiträge korrekt abgerechnet und bezahlt werden.
Eine ausserfamiliäre Betreuung mit Familienanschluss bietet eine Tagesfamilie. Häufig betreut eine Tagesfamilie mehrere fremde Kinder neben den eigenen. Die Kinder sind so in einer Gruppe eingebunden und erleben den Alltag in einem anderen Familienumfeld mit. Der Verein "Die Tagesfamilie" bringt Eltern und Tagesfamilien zusammen, kümmert sich um die Qualitätssicherung und steht den Familien in rechtlichen Belangen zur Seite.
Krippen oder Kitas werden häufig von Vereinen betrieben. Viele von ihnen bietet altersdurchmischte Gruppen an, in denen die Kinder miteinander spielen, essen und schlafen und so das Zusammenleben lernen. Für den Betrieb einer Krippe oder Kita muss eine Betriebsbewilligung vorliegen, die vom Kanton ausgestellt wird. Um diese zu erlangen, muss die Krippe oder Kita klar definierte Qualitätsstandards erfüllen. Dazu gehört, dass die Betreuer*innen ausgebildet sind. Eine Übersicht über die Krippen und Kitas im Aargau finden Sie hier.
Gehen die Kinder zur Schule, so gelten in fast allen Gemeinden im Kanton Aargau die sogenannten Blockzeiten. Das heisst, dass alle Kinder in der Regel am Morgen während vier Stunden den Unterricht besuchen. Während der Randstunden vor und nach dem Unterricht – auch während der schulfreien Nachmittage – können Eltern ihre Kinder kostenpflichtig betreuen lassen. Wie bereits erwähnt, verpflichtet das Kinderbetreuungsgesetz die Gemeinden dazu, familienergänzende Betreuung für alle zugänglich zu machen. Schon vor 2016 sind in vielen Gemeinden betreute Mittagstische oder Tagesbetreuungsstrukturen entstanden. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrer Wohngemeinde über die Angebote.
Autor: CH Media